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Regel 72 der Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT) regelt die Übersetzung des internationalen vorläufigen Prüfungsberichts und des schriftlichen Bescheids der Internationalen Recherchenbehörde.
Regel 72.1 PCT → Sprachen der Übersetzung des schriftlichen Bescheids der Internationalen Recherchenbehörde
Beschreibt die Anforderungen an die Übersetzung des internationalen vorläufigen Prüfungsberichts in die englische Sprache.
Regel 72.2 PCT → Kopie der Übersetzung für den Anmelder
Regelt die Übermittlung der Übersetzung des internationalen vorläufigen Prüfungsberichts an den Anmelder.
Regel 72.2bis PCT → Übersetzung des schriftlichen Bescheids der Internationalen Recherchenbehörde
Beschreibt die Übersetzung des schriftlichen Bescheids der Internationalen Recherchenbehörde in die englische Sprache.
Regel 72.3 PCT → Stellungnahme zu der Übersetzung des schriftlichen Bescheids der Internationalen Recherchenbehörde
Erlaubt dem Anmelder, zur Richtigkeit der Übersetzung Stellung zu nehmen.
PCT, Teil C → Regeln zu Kapitel II des Vertrags
Behandelt die internationale vorläufige Prüfung und die Anforderungen an den Antrag auf internationale vorläufige Prüfung.
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