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Dr. Martin Meggle-Freund

pct:uebersetzung_der_internationalen_anmeldung

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Übersetzung der internationalen Anmeldung

Regel 55.2 der Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT) regelt die Anforderungen an die Übersetzung der internationalen Anmeldung.

Regel 55.2(a) PCT → Erforderliche Übersetzung
Beschreibt die Bedingungen, unter denen eine Übersetzung der internationalen Anmeldung erforderlich ist.

Regel 55.2(b) PCT → Verwendung der Übersetzung durch die Internationale Recherchenbehörde
Regelt die Verwendung der Übersetzung durch die Internationale Recherchenbehörde.

Regel 55.2(c) PCT → Aufforderung zur Übersetzung oder Berichtigung
Beschreibt die Aufforderung zur Einreichung einer Übersetzung oder Berichtigung.

Regel 55.2(d) PCT → Folgen der Nichterfüllung der Übersetzungsanforderungen
Regelt die Folgen, wenn die Übersetzungsanforderungen nicht erfüllt werden.

siehe auch

Regel 55 PCT → Sprachen (internationale vorläufige Prüfung)
Regelt die Sprache des Antrags und die Übersetzung der internationalen Anmeldung für die internationale vorläufige Prüfung.

pct/uebersetzung_der_internationalen_anmeldung.txt · Zuletzt geändert: 2025/01/11 09:02 von mfreund