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Regel 92.2 der Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT) regelt die Verwendung von Sprachen im Schriftverkehr.
Regel 92.2 a) PCT → Sprache der Schriftstücke bei der Internationalen Recherchenbehörde
Regelt die Sprache der Schriftstücke bei der Internationalen Recherchenbehörde.
Regel 92.2 b) PCT → Zulassung anderer Sprachen durch Behörden
Regelt die Zulassung anderer Sprachen durch Behörden.
Regel 92.2 d) PCT → Sprache der Schriftstücke an das Internationale Büro
Regelt die Sprache der Schriftstücke an das Internationale Büro.
Regel 92.2 e) PCT → Sprache der Mitteilungen des Internationalen Büros
Regelt die Sprache der Mitteilungen des Internationalen Büros.
Regel 92 PCT → Schriftverkehr
Regelt den Schriftverkehr im Rahmen des PCT-Verfahrens.
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