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Regel 92.2 e) der Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT) regelt die Sprache der Mitteilungen des Internationalen Büros.
Jedes Schreiben oder jede Mitteilung des Internationalen Büros an den Anmelder oder an ein nationales Amt wird in englischer oder französischer Sprache abgefaßt.
Regel 92.2 PCT → Sprachen im Schriftverkehr
Regelt die Verwendung von Sprachen im Schriftverkehr.
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