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Dr. Martin Meggle-Freund

pct:sprache_und_uebersetzung_von_aenderungen_und_begleitschreiben

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Sprache und Übersetzung von Änderungen und Begleitschreiben

Regel 55.3 der Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT) beschreibt die Anforderungen an die Sprache und Übersetzung von Änderungen und Begleitschreiben.

Regel 55.3(a) PCT → Einreichung in der Veröffentlichungssprache
Beschreibt die Anforderungen an die Einreichung von Änderungen und Begleitschreiben in der Veröffentlichungssprache.

Regel 55.3(b) PCT → Einreichung in der Sprache der Übersetzung
Regelt die Anforderungen an die Einreichung von Änderungen und Begleitschreiben in der Sprache der Übersetzung.

Regel 55.3(c) PCT → Aufforderung zur Einreichung in der erforderlichen Sprache
Beschreibt die Aufforderung zur Einreichung von Änderungen und Begleitschreiben in der erforderlichen Sprache.

Regel 55.3(d) PCT → Folgen der Nichterfüllung der Sprachanforderungen
Regelt die Folgen, wenn die Sprachanforderungen nicht erfüllt werden.

siehe auch

Regel 55 PCT → Sprachen (internationale vorläufige Prüfung)
Regelt die Sprache des Antrags und die Übersetzung der internationalen Anmeldung für die internationale vorläufige Prüfung.

pct/sprache_und_uebersetzung_von_aenderungen_und_begleitschreiben.txt · Zuletzt geändert: 2025/01/11 09:04 von mfreund