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Regel 43bis der Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT) beschreibt die Erstellung und den Inhalt des schriftlichen Bescheids der Internationalen Recherchenbehörde.
Regel 43bis.1(a) PCT → Inhalt des schriftlichen Bescheids
Beschreibt den Inhalt des schriftlichen Bescheids, der von der Internationalen Recherchenbehörde erstellt wird.
Regel 43bis.1(b) PCT → Anwendung weiterer Vorschriften
Regelt die Anwendung weiterer Vorschriften bei der Erstellung des schriftlichen Bescheids.
Regel 43bis.1(c) PCT → Mitteilung an den Anmelder
Beschreibt die Mitteilung an den Anmelder im schriftlichen Bescheid.
PCT, Teil B → Regeln zu Kapitel I des Vertrags
Behandelt die Anforderungen an die internationale Patentanmeldung, einschließlich der Form und des Inhalts der Zusammenfassung.
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