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pct:anwendung_weiterer_vorschriften

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Anwendung weiterer Vorschriften

Regel 43bis.1(b) der Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT) regelt die Anwendung weiterer Vorschriften bei der Erstellung des schriftlichen Bescheids.

Regel 43bis.1(b) PCT

Für die Zwecke der Erstellung des schriftlichen Bescheids finden die Artikel 33 Absätze 2 bis 6 und 35 Absätze 2 und 3 sowie die Regeln 43.4, 43.6bis, 64, 65, 66.1 Absatz e, 66.7, 67, 70.2 Absätze b und d, 70.3, 70.4 Ziffer ii, 70.5 Absatz a, 70.6 bis 70.10, 70.12, 70.14 und 70.15 Absatz a entsprechend Anwendung.

siehe auch

Regel 43bis PCT → Schriftlicher Bescheid der Internationalen Recherchenbehörde
Beschreibt die Erstellung und den Inhalt des schriftlichen Bescheids der Internationalen Recherchenbehörde.

pct/anwendung_weiterer_vorschriften.txt · Zuletzt geändert: 2025/01/10 09:19 von mfreund