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Artikel 50 des Vertrags über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT) ermöglicht dem Internationalen Büro, technische Informationen bereitzustellen.
Artikel 50 (1) PCT → Einrichtung von Informationsdiensten
Ermöglicht dem Internationalen Büro, Informationsdienste einzurichten.
Artikel 50 (2) PCT → Bereitstellung der Informationsdienste
Beschreibt, wie das Internationale Büro die Informationsdienste bereitstellt.
Artikel 50 (3) PCT → Zugang für Entwicklungsländer
Ermöglicht Entwicklungsländern den Zugang zu technischen Kenntnissen.
Artikel 50 (4) PCT → Verfügbarkeit der Informationsdienste
Beschreibt, wer Zugang zu den Informationsdiensten hat.
Artikel 50 (5) PCT → Kosten und Finanzierung
Regelt die Kosten und Finanzierung der Dienstleistungen.
Artikel 50 (6) PCT → Anwendungsdetails
Beschreibt die Regelung der Anwendungsdetails durch die Versammlung.
Artikel 50 (7) PCT → Empfehlung zusätzlicher Finanzierungsmaßnahmen
Empfiehlt zusätzliche Finanzierungsmaßnahmen, wenn erforderlich.
PCT, Kapitel IV → Technische Dienste
Beschreibt die technischen Dienste, die vom Internationalen Büro bereitgestellt werden, um den Zugang zu technischen Informationen zu erleichtern und die Entwicklungsländer zu unterstützen.
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