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Ein Projekt von:
Dr. Martin Meggle-Freund

pct:patentinformationsdienste

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Patentinformationsdienste

Artikel 50 des Vertrags über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT) ermöglicht dem Internationalen Büro, technische Informationen bereitzustellen.

Artikel 50 (1) PCT → Einrichtung von Informationsdiensten
Ermöglicht dem Internationalen Büro, Informationsdienste einzurichten.

Artikel 50 (2) PCT → Bereitstellung der Informationsdienste
Beschreibt, wie das Internationale Büro die Informationsdienste bereitstellt.

Artikel 50 (3) PCT → Zugang für Entwicklungsländer
Ermöglicht Entwicklungsländern den Zugang zu technischen Kenntnissen.

Artikel 50 (4) PCT → Verfügbarkeit der Informationsdienste
Beschreibt, wer Zugang zu den Informationsdiensten hat.

Artikel 50 (5) PCT → Kosten und Finanzierung
Regelt die Kosten und Finanzierung der Dienstleistungen.

Artikel 50 (6) PCT → Anwendungsdetails
Beschreibt die Regelung der Anwendungsdetails durch die Versammlung.

Artikel 50 (7) PCT → Empfehlung zusätzlicher Finanzierungsmaßnahmen
Empfiehlt zusätzliche Finanzierungsmaßnahmen, wenn erforderlich.

siehe auch

PCT, Kapitel IV → Technische Dienste
Beschreibt die technischen Dienste, die vom Internationalen Büro bereitgestellt werden, um den Zugang zu technischen Informationen zu erleichtern und die Entwicklungsländer zu unterstützen.

pct/patentinformationsdienste.txt · Zuletzt geändert: 2025/01/16 07:13 von mfreund