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Dr. Martin Meggle-Freund

pct:mitteilung_an_die_ausgewaehlten_aemter

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Mitteilung an die ausgewählten Ämter

Regel 61.2 der Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT) regelt die Mitteilung an die ausgewählten Ämter.

Regel 61.2(a) PCT → Durchführung der Mitteilung durch das Internationale Büro
Beschreibt die Durchführung der Mitteilung durch das Internationale Büro.

Regel 61.2(b) PCT → Inhalt der Mitteilung an die ausgewählten Ämter
Regelt den Inhalt der Mitteilung an die ausgewählten Ämter.

Regel 61.2(c) PCT → Übermittlung an das ausgewählte Amt
Beschreibt die Übermittlung an das ausgewählte Amt.

Regel 61.2(d) PCT → Antrag auf vorzeitige Übermittlung
Regelt den Antrag auf vorzeitige Übermittlung vor der internationalen Veröffentlichung.

siehe auch

Regel 61 PCT → Mitteilung über den Antrag und die Auswahlerklärung
Regelt die Mitteilungen über den Antrag und die Auswahlerklärung.

pct/mitteilung_an_die_ausgewaehlten_aemter.txt · Zuletzt geändert: 2025/01/12 09:50 von mfreund