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Artikel 15 (1) des Vertrags über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT) erklärt, dass für jede internationale Anmeldung eine internationale Recherche durchgeführt wird.
Für jede internationale Anmeldung wird eine internationale Recherche durchgeführt.
Artikel 16 (1) des Vertrags über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT) erklärt, dass die internationale Recherche von einer Internationalen Recherchenbehörde durchgeführt wird.
Die internationale Recherche wird von der Internationalen Recherchenbehörde durchgeführt, die entweder ein nationales Amt sein kann oder eine zwischenstaatliche Organisation, wie das Internationale Patentinstitut, zu deren Aufgabe die Erstellung von dokumentarischen Recherchenberichten über den Stand der Technik für Erfindungen gehört, die Gegenstand von Patentanmeldungen sind.
Artikel 15 PCT → Die internationale Recherche
Beschreibt die Durchführung und den Zweck der internationalen Recherche.
Artikel 16 PCT → Die Internationale Recherchenbehörde
Beschreibt die Rolle und Einsetzung der Internationalen Recherchenbehörde.
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