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Artikel 15 (2) des Vertrags über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT) beschreibt den Zweck der internationalen Recherche zur Ermittlung des Standes der Technik.
Die internationale Recherche dient der Ermittlung des einschlägigen Standes der Technik.
Artikel 15 PCT → Die internationale Recherche
Beschreibt die Durchführung und den Zweck der internationalen Recherche.
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