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Artikel 61 (3)(a) des Vertrags über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT) beschreibt den Zeitpunkt, zu dem Änderungen in Kraft treten.
Jede Änderung der in Absatz 1 genannten Artikel tritt einen Monat nach dem Zeitpunkt in Kraft, zu dem die schriftliche Notifikation der verfassungsmäßig zustande gekommenen Annahme des Änderungsvorschlags von drei Vierteln der Mitgliedstaaten der Versammlung im Zeitpunkt der Beschlußfassung beim Generaldirektor eingegangen sind.
Artikel 61 (3) PCT → Inkrafttreten von Änderungen
Erläutert, wann und wie Änderungen in Kraft treten.
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