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Ein Projekt von:
Dr. Martin Meggle-Freund

pct:ansprueche

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Ansprüche

Art. 6 PCT

Der Anspruch oder die Ansprüche haben den Gegenstand anzugeben, für den Schutz begehrt wird. Die Ansprüche sind klar und knapp zu fassen. Sie müssen in vollem Umfang durch die Beschreibung gestützt werden.

Regel 6 der Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT) legt die Anforderungen an die Formulierung und Struktur der Ansprüche fest, einschließlich der Bezugnahme auf andere Teile der Anmeldung und der Behandlung abhängiger Ansprüche.

Regel 6.1 PCT → Zahl und Numerierung der Ansprüche
Regelt die Anzahl und Numerierung der Ansprüche in der internationalen Anmeldung.

Regel 6.2 PCT → Bezugnahme auf andere Teile der Anmeldung
Beschreibt die Zulässigkeit von Bezugnahmen auf andere Teile der Anmeldung in den Ansprüchen.

Regel 6.3 PCT → Formulierung der Ansprüche
Legt die Anforderungen an die Formulierung der Ansprüche fest.

Regel 6.4 PCT → Abhängige Ansprüche
Regelt die Struktur und Behandlung abhängiger Ansprüche.

Regel 6.5 PCT → Gebrauchsmuster
Beschreibt die Anwendung der Regeln auf Gebrauchsmuster.

siehe auch

PCT, Kapitel I → Internationale Anmeldung und internationale Recherche
Regelt die Einreichung und Bearbeitung internationaler Anmeldungen für den Schutz von Erfindungen, einschließlich der internationalen Recherche und der Zusammenarbeit der Vertragsstaaten.

PCT, Teil B → Regeln zu Kapitel I des Vertrags
Behandelt die Anforderungen an die internationale Patentanmeldung, einschließlich der Form und des Inhalts der Ansprüche.

pct/ansprueche.txt · Zuletzt geändert: 2025/01/13 10:35 von mfreund