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Regel 43.5 der Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT) beschreibt die Angabe von Unterlagen im internationalen Recherchenbericht.
Regel 43.5(a) PCT → Wesentliche Unterlagen
Beschreibt die Angabe aller wesentlichen Unterlagen im internationalen Recherchenbericht.
Regel 43.5(b) PCT → Kennzeichnung der Unterlagen
Regelt die Art und Weise der Kennzeichnung der Unterlagen im internationalen Recherchenbericht.
Regel 43.5(c) PCT → Hervorhebung besonderer Unterlagen
Beschreibt die Hervorhebung von Unterlagen von besonderer Bedeutung im internationalen Recherchenbericht.
Regel 43.5(d) PCT → Zuordnung zu Ansprüchen
Regelt die Angabe von Unterlagen im Zusammenhang mit bestimmten Ansprüchen.
Regel 43.5(e) PCT → Kennzeichnung einschlägiger Abschnitte
Beschreibt die Kennzeichnung von besonders einschlägigen Abschnitten in den angegebenen Unterlagen.
Regel 43 PCT → Der internationale Recherchenbericht
Beschreibt die Anforderungen und Inhalte des internationalen Recherchenberichts.
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