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Regel 43.5(a) der Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT) beschreibt die Angabe aller wesentlichen Unterlagen im internationalen Recherchenbericht.
Im internationalen Recherchenbericht sind alle Unterlagen anzugeben, die als wesentlich angesehen werden.
Regel 43.5 PCT → Angabe der Unterlagen im internationalen Recherchenbericht
Beschreibt die Angabe von Unterlagen im internationalen Recherchenbericht.
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