Benutzer-Werkzeuge

Webseiten-Werkzeuge


Seitenleiste

Anzeigen:

www.stilbetten.de



Ein Projekt von:
Dr. Martin Meggle-Freund

pct:kennzeichnung_einschlaegiger_abschnitte

finanzcheck24.de

Kennzeichnung einschlägiger Abschnitte

Regel 43.5(e) der Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT) beschreibt die Kennzeichnung von besonders einschlägigen Abschnitten in den angegebenen Unterlagen.

Regel 43.5(e) PCT

Sind nur bestimmte Abschnitte der angegebenen Unterlage einschlägig oder besonders einschlägig, so werden sie näher, z.B. durch Angabe der Seite, der Spalte oder der Zeilen gekennzeichnet. Wenn eine Unterlage insgesamt einschlägig ist, aber einige Abschnitte davon besonders, so sind diese, soweit möglich, zu kennzeichnen.

siehe auch

Regel 43.5 PCT → Angabe der Unterlagen im internationalen Recherchenbericht
Beschreibt die Angabe von Unterlagen im internationalen Recherchenbericht.

pct/kennzeichnung_einschlaegiger_abschnitte.txt · Zuletzt geändert: 2025/01/10 09:15 von mfreund