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Regel 94.1bis der Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT) regelt die Akteneinsicht beim Anmeldeamt.
Regel 94.1bis a) PCT → Antrag auf Akteneinsicht beim Anmeldeamt
Beschreibt den Antrag auf Akteneinsicht beim Anmeldeamt durch den Anmelder oder eine bevollmächtigte Person.
Regel 94.1bis b) PCT → Akteneinsicht nach internationaler Veröffentlichung beim Anmeldeamt
Regelt die Akteneinsicht nach internationaler Veröffentlichung beim Anmeldeamt.
Regel 94.1bis c) PCT → Einschränkungen der Akteneinsicht beim Anmeldeamt
Regelt die Einschränkungen der Akteneinsicht beim Anmeldeamt.
Regel 94 PCT → Akteneinsicht
Regelt die Akteneinsicht im Rahmen des PCT-Verfahrens.
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