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Regel 78 der Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT) behandelt die Änderung der Ansprüche, der Beschreibung und der Zeichnungen vor den ausgewählten Ämtern.
Regel 78.1 PCT → Frist für die Änderung der Ansprüche, der Beschreibung und der Zeichnungen
Beschreibt die Fristen für die Ausübung des Rechts zur Änderung der Ansprüche, der Beschreibung und der Zeichnungen.
Regel 78.1 PCT → [gestrichen]
Regel 78.3 PCT → Anwendung auf Gebrauchsmuster
Regelt die Anwendung bestimmter Regeln auf Gebrauchsmuster vor den ausgewählten Ämtern.
PCT, Teil C → Regeln zu Kapitel II des Vertrags
Behandelt die internationale vorläufige Prüfung und die Anforderungen an den Antrag auf internationale vorläufige Prüfung.
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