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Ein Projekt von:
Dr. Martin Meggle-Freund

patentrecht:zustellung

finanzcheck24.de

Zustellung

§ 127 (1) PatG → Zustellungen im Verfahren vor dem Patentamt
§ 127 (2) PatG → Zustellungen im Verfahren vor dem Bundespatentgericht

§ 47 (1) PatG → Begründung und Zustellung von Beschlüssen
Beschlüsse der Prüfungsstelle müssen begründet und den Beteiligten zugestellt werden; Ausfertigungen werden auf Antrag erteilt.

siehe auch

127 ff ZPO → Zustellung

patentrecht/zustellung.txt · Zuletzt geändert: 2025/01/22 08:00 von mfreund