Benutzer-Werkzeuge

Webseiten-Werkzeuge


Seitenleiste

Anzeigen:

www.stilbetten.de



Ein Projekt von:
Dr. Martin Meggle-Freund

patentrecht:wirkung_des_widerrufs

finanzcheck24.de

Wirkung des Widerrufs

§ 21 (3) des Patentgesetzes (PatG) beschreibt die Wirkungen des Widerrufs eines Patents.

§ 21 (3) PatG

Mit dem Widerruf gelten die Wirkungen des Patents und der Anmeldung als von Anfang an nicht eingetreten. Bei beschränkter Aufrechterhaltung ist diese Bestimmung entsprechend anzuwenden.

§ 21 (1) PatG → Widerrufsgründe
§ 21 (2) PatG → Beschränkung des Patents im Einspruchsverfahren

siehe auch

§ 21 PatG → Widerruf des Patents
Beschreibt die Gründe und Folgen des Widerrufs eines Patents.

patentrecht/wirkung_des_widerrufs.txt · Zuletzt geändert: 2025/01/18 15:30 von mfreund