Benutzer-Werkzeuge

Webseiten-Werkzeuge


Seitenleiste

Anzeigen:

www.stilbetten.de



Ein Projekt von:
Dr. Martin Meggle-Freund

patentrecht:veroeffentlichung_von_dokumenten

finanzcheck24.de

Veröffentlichung von Dokumenten

§ 32 (1) des Patentgesetzes (PatG) beschreibt die Veröffentlichung von Dokumenten durch das Deutsche Patent- und Markenamt.

§ 32 (1) PatG

Das Deutsche Patent- und Mar- kenamt veröffentlicht

Die Veröffentlichung kann in elektronischer Form erfolgen. Zur weiteren Verarbeitung oder Nutzung zu Zwecken der Patentinformation kann das Deutsche Patent- und Mar- kenamt Angaben aus den in Satz 1 genannten Dokumenten an Dritte in elektronischer Form übermitteln. Die Übermittlung erfolgt nicht, soweit die Einsicht ausgeschlossen ist (§ 31 Absatz 3b).

siehe auch

§ 32 PatG → Veröffentlichungen des Patentamts
Beschreibt die Veröffentlichungen des Deutschen Patent- und Markenamts (DPMA) und deren Inhalte.

patentrecht/veroeffentlichung_von_dokumenten.txt · Zuletzt geändert: 2025/01/19 09:32 von mfreund