Anzeigen:
§ 61 (3) des Patentgesetzes (PatG) regelt die Veröffentlichung im Patentblatt, wenn ein Patent widerrufen oder beschränkt aufrechterhalten wird.
Wird das Patent widerrufen oder nur beschränkt aufrechterhalten, so wird dies im Patentblatt veröffentlicht.
§ 61 PatG → Entscheidung über den Einspruch
Regelt die Entscheidungen der Patentabteilung über Einsprüche gegen ein erteiltes Patent.
Partnerprojekte: waidlerwiki.de - chiemgau-wiki.de