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Ein Patentverletzungsverfahren ist ein rechtliches Verfahren, in dem der Inhaber eines Patents gegen eine Partei vorgeht, die das Patent ohne Erlaubnis nutzt [→ Nutzung des Patents], was als Patentverletzung bezeichnet wird.
Der zehnte Abschnitt des Patentgesetzes [§§ 143 bis 145 → Verfahren in Patentstreitsachen bestimmt, dass Landgerichte exklusiv für Patentstreitsachen zuständig sind, mit erstattungsfähigen Kosten für Patentanwälte, ermöglicht eine Streitwertherabsetzung basierend auf dem wirtschaftlichen Vermögen der Parteien, schränkt die Möglichkeit zur Klageerhebung ein, wenn das Patent bereits früher hätte geltend gemacht werden können, und gibt spezielle Regelungen zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen in Patentverfahren vor.
PatG, Abchnitt 10 → Verfahren in Patentstreitsachen
Regelt die ausschließliche Zuständigkeit der Landgerichte für Patentstreitsachen, die Erstattungsfähigkeit von Patentanwaltskosten, die mögliche Streitwertherabsetzung, Einschränkungen bei der Klageerhebung sowie den Schutz von Geschäftsgeheimnissen.
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