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Ein Patentverletzungsverfahren ist ein rechtliches Verfahren, in dem der Inhaber eines Patents gegen eine Partei vorgeht, die das Patent ohne Erlaubnis nutzt [→ Nutzung des Patents], was als Patentverletzung bezeichnet wird. In einem solchen Patentverletzungsverfahren wird geprüft, ob die Nutzung des Patents durch die andere Partei unrechtmäßig ist und ob der Patentinhaber Ansprüche auf Unterlassung, Schadensersatz oder andere rechtliche Maßnahmen hat.
Der neunte Abschnitt des Patentgesetzes [§§ 139 bis 142a → Rechtsverletzungen] regelt die zivil- und strafrechtlichen Folgen von Patentverletzungen, darunter Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche (auch auf Basis fiktiver Lizenzgebühren), Vernichtungs- und Rückrufansprüche, Auskunfts- und Besichtigungsrechte, Rechnungslegungsansprüche, öffentliche Urteilsveröffentlichung, Verjährungsfristen, strafrechtliche Sanktionen sowie Zollbeschlagnahme bei Einfuhr und Ausfuhr patentverletzender Erzeugnisse.
Der zehnte Abschnitt des Patentgesetzes [§§ 143 bis 145 → Verfahren in Patentstreitsachen bestimmt, dass Landgerichte exklusiv für Patentstreitsachen zuständig sind, mit erstattungsfähigen Kosten für Patentanwälte, ermöglicht eine Streitwertherabsetzung basierend auf dem wirtschaftlichen Vermögen der Parteien, schränkt die Möglichkeit zur Klageerhebung ein, wenn das Patent bereits früher hätte geltend gemacht werden können, und gibt spezielle Regelungen zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen in Patentverfahren vor.
In Patentverletzungsstreitigkeiten darf eine einstweilige Verfügung [→ Einstweilige Verfügung in Patentverletzungsstreitigkeiten] nur ergehen, wenn die Patentverletzung zweifelsfrei feststellbar ist.
PatG, Abchnitt 10 → Verfahren in Patentstreitsachen
Regelt die ausschließliche Zuständigkeit der Landgerichte für Patentstreitsachen, die Erstattungsfähigkeit von Patentanwaltskosten, die mögliche Streitwertherabsetzung, Einschränkungen bei der Klageerhebung sowie den Schutz von Geschäftsgeheimnissen.
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