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In Rechtsmittelverfahren des gewerblichen Rechtsschutzes und in Verfahren über Anträge nach dem Patentgesetz, dem Gebrauchsmustergesetz, dem Markengesetz, dem Geschmacksmustergesetz, dem Halbleiterschutzgesetz und dem Sortenschutzgesetz der Streitwert [§ 2 ff ZPO → Streitwert] nach billigem Ermessen zu bestimmen [§ 51 (1) GKG [→ Streitwert im gewerblichen Rechtsschutz].
§ 2 (2) S. 4 PatKost → Streitwert im Verfahren vor dem Bundespatentgericht
→ Streitwert im Patentverletzungsverfahren
→ Streitwert des Nichtigkeitsverfahrens
→ Streitwert im Nichtigkeitsberufungsverfahren
→ Gegenstandswert des patentrechtlichen Rechtsbeschwerdeverfahrens
→ Gegenstandswert des Unterlassungs- und Schadenersatzanspruchs (Verfahrensrecht)
§ 51 (1) GKG → Streitwert im gewerblichen Rechtsschutz
→ Kosten des Verfahrens (Patentrecht)
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