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patentrecht:pruefungsstellen_und_patentabteilungen

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Prüfungsstellen und Patentabteilungen

§ 27 (1) des Patentgesetzes (PatG) beschreibt die Bildung von Prüfungsstellen und Patentabteilungen im Deutschen Patent- und Markenamt.

§ 27 (1) Nr. 1 PatG → Prüfungsstellen
Prüfungsstellen bearbeiten Patentanmeldungen und erteilen Auskünfte zum Stand der Technik.

§ 27 (1) Nr. 2 PatG → Patentabteilungen
Patentabteilungen sind für Angelegenheiten erteilter Patente, Vergütungsfestsetzung und Verfahrenskostenhilfe zuständig.

siehe auch

§ 27 PatG → Aufbau des Patentamts
Beschreibt die Struktur und Organisation der Prüfungsstellen und Patentabteilungen im Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA).

patentrecht/pruefungsstellen_und_patentabteilungen.txt · Zuletzt geändert: 2025/01/19 07:42 von mfreund