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Eine Patentgemeinschaft entsteht, wenn mehrere Personen gemeinsam eine Erfindung gemacht haben [→ Miterfinder] und ihnen das Recht auf das Patent gemeinschaftlich zusteht. Dies ist im deutschen Patentgesetz (PatG) in § 6 Satz 2 geregelt [→ Erfindergemeinschaft].
§ 6 Satz 2 geregelt → Erfindergemeinschaft
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