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§ 2a (1) PatG des Patentgesetzes (PatG) beschreibt die spezifischen Erfindungen, die von der Patentierung ausgeschlossen sind.
Patente werden nicht erteilt für
Patente werden nicht erteilt für Pflanzensorten und Tierrassen sowie im Wesentlichen biologische Verfahren zur Züchtung von Pflanzen und Tieren und die ausschließlich durch solche Verfahren gewonnenen Pflanzen und Tiere.
§ 2a PatG → Patentierungsverbot
Pflanzensorten, Tierrassen und im Wesentlichen biologische Verfahren zur Züchtung sind von der Patentierung ausgeschlossen.
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