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Dr. Martin Meggle-Freund

patentrecht:nicht_patentierbare_pflanzen-_und_tierarten

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Nicht patentierbare Pflanzen- und Tierarten

Patente werden nicht erteilt für Pflanzensorten und Tierrassen sowie im Wesentlichen biologische Verfahren zur Züchtung von Pflanzen und Tieren und die ausschließlich durch solche Verfahren gewonnenen Pflanzen und Tiere.

§ 2a (1) PatG

Patente werden nicht erteilt für

  1. Pflanzensorten und Tierrassen sowie im Wesentlichen biologische Verfahren zur Züchtung von Pflanzen und Tieren und die ausschließlich durch solche Verfahren gewonnenen Pflanzen und Tiere;
  2. Verfahren zur chirurgischen oder therapeutischen Behandlung des menschlichen oder tierischen Körpers und Diagnostizierverfahren, die am menschlichen oder tierischen Körper vorgenommen werden. Dies gilt nicht für Erzeugnisse, insbesondere Stoffe oder Stoffgemische, zur Anwendung in einem der vorstehend genannten Verfahren.

§ 2a (1) Nr. 1 PatG → Pflanzensorten
§ 2a (1) Nr. 2 1. Alt. PatG → Chirurgische Verfahren
§ 2a (1) Nr. 2 2. Alt. PatG → Therapeutische Verfahren
§ 2a (1) Nr. 2 3. Alt. PatG → Diagnostizierverfahren

siehe auch

§ 2a PatG → Patentierungsverbot
Pflanzensorten, Tierrassen und im Wesentlichen biologische Verfahren zur Züchtung sind von der Patentierung ausgeschlossen.

patentrecht/nicht_patentierbare_pflanzen-_und_tierarten.txt · Zuletzt geändert: 2024/08/14 07:13 von mfreund