Anzeigen:
Es [das Deutsche Patent- und Markenamt] arbeitet mit nationalen und internationalen Ämtern zusammen und umfasst auch urheberrechtliche Belange.
§ 26a (1) PatG → Informationspflicht des Deutschen Patent- und Markenamts
PatG → Patentgesetz
Partnerprojekte: waidlerwiki.de - chiemgau-wiki.de