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Das Deutsche Patent- und Markenamt hat die Aufgabe, die Öffentlichkeit über geistiges Eigentum und dessen Grenzen sowie über die Wahrnehmung und Durchsetzung dieser Rechte zu informieren.
§ 26a (2) PatG → Kooperation mit internationalen Ämtern
PatG → Patentgesetz
§ 65a MarkenG → Zusammenarbeit der Ämter
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