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Klagepatent ist das einem Patentverletzungsstreit zugrundeliegende Patent.
Das Verletzungsgericht hat das Klagepatent selbständig auszulegen [→ Auslegung der Patentansprüche] und ist weder rechtlich noch tatsächlich an die Auslegung durch den Bundesgerichtshof in einem das Klagepatent betreffenden Patentnichtigkeitsverfahren gebunden.1)
→ Patent
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