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patentrecht:freie_beweiswuerdigung_und_begruendungspflicht

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Freie Beweiswürdigung und Begründungspflicht

§ 93 (1) des Patentgesetzes (PatG) beschreibt die Grundlagen der freien Beweiswürdigung und der Begründung der Entscheidungen des Patentgerichts.

§ 93 (1) S. 1 PatG → Freie Beweiswürdigung
Das Patentgericht entscheidet nach seiner freien Überzeugung.

§ 93 (1) S. 2 PatG → Begründungspflicht
In der Entscheidung sind die Gründe anzugeben, die für die richterliche Überzeugung leitend gewesen sind.

siehe auch

§ 93 PatG → Entscheidung durch das Patentgericht
Regelt die Entscheidungsfindung des Patentgerichts, einschließlich der freien Beweiswürdigung, der Begründungspflicht und des rechtlichen Gehörs.

patentrecht/freie_beweiswuerdigung_und_begruendungspflicht.txt · Zuletzt geändert: 2025/02/08 05:26 von mfreund