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Ein Projekt von:
Dr. Martin Meggle-Freund

patentrecht:form_der_einreichung

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Form der Einreichung

§ 3 PatV

Die Anmeldung (§ 34 des Patentgesetzes) und die Zusammenfassung (§ 36 des Patentgesetzes) sind beim Deutschen Patent- und Markenamt schriftlich einzureichen. Für die elektronische Einreichung ist § 12 der DPMA-Verordnung [→ Einreichung elektronischer Dokumente maßgebend.

§ 34 PatG → Patentanmeldung
§ 36 PatG → Zusammenfassung
§ 12 DPMAV → Einreichung elektronischer Dokumente

siehe auch

PatV, zweiter Abschnitt → Abschnitt 2: Patentanmeldungen; Patentverfahren
Legt die Anforderungen und Verfahren zur Einreichung von Patentanmeldungen und die damit verbundenen Prozesse fest.

patentrecht/form_der_einreichung.txt · Zuletzt geändert: 2025/01/20 08:17 von mfreund