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Dr. Martin Meggle-Freund

patentrecht:druckschrift

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Druckschrift

Öffentliche Zugänglichkeit

Als Druckschrift bezeichnet man im Patentrecht eine schriftliche Veröffentlichung. Gehört die schriftliche Veröffentlichung zum Stand der Technik, so kann sie einer einer Patentanmeldung möglicherweise patenthindernd entgegengehalten werden kann (Vorveröffentlichung).

Vorveröffentlichte Druckschriften werden in der Regel im Rahmen einer Patentrecherche ermittelt.

siehe auch

§ 3 (1) S. 2 PatG → Stand der Technik

patentrecht/druckschrift.txt · Zuletzt geändert: 2023/07/25 08:24 von 127.0.0.1