Benutzer-Werkzeuge

Webseiten-Werkzeuge


Seitenleiste

Anzeigen:

www.stilbetten.de



Ein Projekt von:
Dr. Martin Meggle-Freund

patentrecht:berichterstattung

finanzcheck24.de

Berichterstattung

§ 2 (2) S. 2 DPMAV

In den Verfahren vor den Patentabteilungen übernimmt, soweit die jeweiligen Vorsitzenden nichts anderes bestimmt haben, ein Prüfer oder eine Prüferin die Berichterstattung.

§ 2 (2) S. 3 DPMAV

Die Berichterstattung umfasst den Vortrag in der Sitzung und die Vorbereitung der Beschlüsse und Gutachten.

siehe auch

patentrecht/berichterstattung.txt · Zuletzt geändert: 2023/07/25 08:24 von 127.0.0.1