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Dr. Martin Meggle-Freund

patentrecht:aenderung_der_patentschrift_bei_beschraenkung

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Änderung der Patentschrift bei Beschränkung

§ 61 (4) des Patentgesetzes (PatG) beschreibt die Anpassung und Veröffentlichung der Patentschrift, wenn das Patent beschränkt aufrechterhalten wird.

§ 61 (4) PatG

Wird das Patent beschränkt aufrechterhalten, so ist die Patentschrift entsprechend zu ändern. Die Änderung der Patentschrift ist zu veröffentlichen.

siehe auch

§ 61 PatG → Entscheidung über den Einspruch
Regelt die Entscheidungen der Patentabteilung über Einsprüche gegen ein erteiltes Patent.

patentrecht/aenderung_der_patentschrift_bei_beschraenkung.txt · Zuletzt geändert: 2025/01/24 06:29 von mfreund