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Der Beschluß, durch den eine Beschwerde als unzulässig verworfen wird, kann ohne mündliche Verhandlung ergehen.
§ 70 (1) MarkenG → Entscheidung über die Beschwerde
§ 70 (3), (4) MarkenG → Aufhebung der Entscheidung und Zurückweisung
§§ 66 - 82 MarkenG → Verfahren vor dem Patentgericht oder Beschwerdeverfahren
§§ 32 - 96 MarkenG (Teil 3) → Verfahren in Markenangelegenheiten
MarkenG → Markengesetz
Markenrecht
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