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§ 8 (2) Nr. 11 des Markengesetzes (MarkenG) beschreibt den Ausschluss von Marken, die traditionelle Spezialitäten schützen.
Von der Eintragung ausgeschlossen sind Marken, die nach Rechtsvorschriften der Europäischen Union oder nach internationalen Übereinkünften, denen die Europäische Union angehört, und die dem Schutz von traditionellen Spezialitäten dienen.
§ 8 (2) MarkenG → Von der Eintragung ausgeschlossene Marken
Listet spezifische Merkmale auf, die Marken von der Eintragung ausschließen.
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