Anzeigen:
→ Umverpackung der Markenware (Markenrecht)
→ Parallelimport von Medizinprodukten
→ Verbotsrechte des Markeninhabers bezüglich des Umverpackens von Markenware
→ Verschleierte Beschränkung des Handels zwischen den Mitgliedstaaten (Markenrecht)
→ Vorabunterrichtung durch den Parallelimporteur
→ Markenersetzung (Markenrecht)
§ 24 (1) MarkenG → Erschöpfung (Markenrecht)
→ Erschöpfung (Patentrecht)
→ Internationale Erschöpfung
Für den Parallelimport und den Parallelvertrieb von Arzneimitteln gelten unterschiedliche Regelungen.1)
Partnerprojekte: waidlerwiki.de - chiemgau-wiki.de