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markenrecht:internationale_organisationen

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Internationale Organisationen

§ 8 (2) Nr. 8 des Markengesetzes (MarkenG) regelt den Ausschluss von Marken, die Kennzeichen internationaler Organisationen enthalten.

§ 8 (2) Nr. 8 MarkenG

Von der Eintragung ausgeschlossen sind Marken, die Wappen, Flaggen oder andere Kennzeichen, Siegel oder Bezeichnungen internationaler zwischenstaatlicher Organisationen enthalten.

siehe auch

§ 8 (2) MarkenG → Von der Eintragung ausgeschlossene Marken
Listet spezifische Merkmale auf, die Marken von der Eintragung ausschließen.

markenrecht/internationale_organisationen.txt · Zuletzt geändert: 2025/01/15 17:43 von mfreund