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§ 8 (2) Nr. 8 des Markengesetzes (MarkenG) regelt den Ausschluss von Marken, die Kennzeichen internationaler Organisationen enthalten.
Von der Eintragung ausgeschlossen sind Marken, die Wappen, Flaggen oder andere Kennzeichen, Siegel oder Bezeichnungen internationaler zwischenstaatlicher Organisationen enthalten.
§ 8 (2) MarkenG → Von der Eintragung ausgeschlossene Marken
Listet spezifische Merkmale auf, die Marken von der Eintragung ausschließen.
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