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markenrecht:eg:geografische_angaben

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Geografische Angaben

Eine geografische Angabe (GA) ist ein Zeichen, das verwendet wird, um Produkte zu kennzeichnen, die aus einem bestimmten geografischen Ort stammen und dort spezifische Eigenschaften, einen bestimmten Ruf oder eine bestimmte Qualität erlangt haben. In der Europäischen Union decken mehrere Verordnungen unterschiedliche Produktkategorien ab und schaffen ein rechtliches Rahmenwerk für die Registrierung und den Schutz von geografischen Angaben.

Verordnung (EU) 2024/1143 → Geografische Angaben für landwirtschaftliche Erzeugnisse, Wein und Spirituosen
Ersetzt die Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 und harmonisiert die Regeln für geografische Angaben von landwirtschaftlichen Erzeugnissen, Wein und Spirituosen. Sie integriert außerdem spezifische Bestimmungen aus anderen Verordnungen wie (EU) Nr. 1308/2013 und (EU) 2019/787.

Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 → Qualitätsregelungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel
Regelt den Schutz geografischer Angaben und Ursprungsbezeichnungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel, wie etwa „Prosciutto di Parma“ oder „Roquefort“.

Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 → Gemeinsame Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse
Regelt den Schutz geografischer Angaben für Weine. Bekannte Beispiele sind „Champagner“ oder „Chianti“.

Verordnung (EG) Nr. 110/2008 → Geistige Eigentumsrechte für Spirituosen
Bezieht sich auf den Schutz geografischer Angaben für Spirituosen, wie etwa „Scotch Whisky“ oder „Cognac“.

Verordnung (EU) 2019/787 → Spirituosen
Diese Verordnung ersetzt teilweise die Verordnung (EG) Nr. 110/2008 und harmonisiert die Regeln für den Schutz geografischer Angaben von Spirituosen.

Verordnung (EU) 2023/2411 → Schutz geografischer Angaben für handwerkliche und industrielle Erzeugnisse
Erweitert den Schutz geografischer Angaben auf nicht-landwirtschaftliche Erzeugnisse wie Keramik, Glas, Textilien oder Werkzeuge.

Verordnung (EU) Nr. 251/2014 → Traditionelle Begriffe für aromatisierte Weinerzeugnisse
Regelt den Schutz geografischer Angaben und traditioneller Begriffe für aromatisierte Weinerzeugnisse wie „Vermouth di Torino“.

siehe auch

§ 130 ff MarkenG → Verfahren vor dem Patentamt, Einspruch gegen den Antrag
Verfahren zur Registrierung geographischer Herkunftsangaben werden vom DPMA durchgeführt, und Einsprüche können von jedermann erhoben werden.

markenrecht/eg/geografische_angaben.txt · Zuletzt geändert: 2025/01/17 15:49 von mfreund