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Für Anträge auf Löschung einer geschützten geographischen Angabe oder einer geschützten Ursprungsbezeichnung nach Artikel 12 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 gelten die §§ 130 [→ Verfahren vor dem Patentamt, Einspruch gegen den Antrag] und 131 [→ Einspruch gegen die beabsichtigte Eintragung] entsprechend.
§ 132 (1) MarkenG → Antrag auf Änderung der Spezifikation
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