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kartellrecht:verbotenes_verhalten_von_marktbeherrschenden_unternehmen

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Verbotenes Verhalten von marktbeherrschenden Unternehmen

§ 19 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verbietet den Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung durch Unternehmen.

§ 19 (1) GWB → Allgemeines Missbrauchsverbot
Der Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung durch ein oder mehrere Unternehmen ist verboten.

§ 19 (2) GWB → Spezifische Missbrauchstatbestände
Ein Missbrauch liegt insbesondere vor, wenn ein marktbeherrschendes Unternehmen bestimmte unfaire Praktiken anwendet, wie unbillige Behinderung oder ungerechtfertigte Forderungen.

siehe auch

kartellrecht/verbotenes_verhalten_von_marktbeherrschenden_unternehmen.txt · Zuletzt geändert: 2025/01/10 07:55 von mfreund