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internetrecht:vertreter_von_nicht_in_der_union_niedergelassenen_verantwortlichen_oder_auftragsverarbeitern

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Vertreter von nicht in der Union niedergelassenen Verantwortlichen oder Auftragsverarbeitern

Art. 27 (1) DSGVO

In den Fällen gemäß Artikel 3 Absatz 2 [→ Räumlicher Anwendungsbereich] benennt der Verantwortliche oder der Auftragsverarbeiter schriftlich einen Vertreter in der Union.

Art. 27 (2) DSGVO

Die Pflicht gemäß Absatz 1 des vorliegenden Artikels gilt nicht für

a) eine Verarbeitung, die gelegentlich erfolgt, nicht die umfangreiche Verarbeitung besonderer Datenkategorien im Sinne des Artikels 9 Absatz 1 [→ Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten oder die umfangreiche Verarbeitung von personenbezogenen Daten über strafrechtliche Verurteilungen und Straftaten im Sinne des Artikels 10 [→ Verarbeitung von personenbezogenen Daten über strafrechtliche Verurteilungen und Straftaten einschließt und unter Berücksichtigung der Art, der Umstände, des Umfangs und der Zwecke der Verarbeitung voraussichtlich nicht zu einem Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen führt, oder

b) Behörden oder öffentliche Stellen.

Art. 27 (3) DSGVO

Der Vertreter muss in einem der Mitgliedstaaten niedergelassen sein, in denen die betroffenen Personen, deren personenbezogene Daten im Zusammenhang mit den ihnen angebotenen Waren oder Dienstleistungen verarbeitet werden oder deren Verhalten beobachtet wird, sich befinden.

Art. 27 (4) DSGVO

Der Vertreter wird durch den Verantwortlichen oder den Auftragsverarbeiter beauftragt, zusätzlich zu diesem oder an seiner Stelle insbesondere für Aufsichtsbehörden und betroffene Personen bei sämtlichen Fragen im Zusammenhang mit der Verarbeitung zur Gewährleistung der Einhaltung dieser Verordnung als Anlaufstelle zu dienen.

Art. 27 (5) DSGVO

Die Benennung eines Vertreters durch den Verantwortlichen oder den Auftragsverarbeiter erfolgt unbeschadet etwaiger rechtlicher Schritte gegen den Verantwortlichen oder den Auftragsverarbeiter selbst.

siehe auch

internetrecht/vertreter_von_nicht_in_der_union_niedergelassenen_verantwortlichen_oder_auftragsverarbeitern.txt · Zuletzt geändert: 2023/08/10 09:00 von areichelt