Benutzer-Werkzeuge

Webseiten-Werkzeuge


Seitenleiste

Anzeigen:

www.stilbetten.de



Ein Projekt von:
Dr. Martin Meggle-Freund

internetrecht:verarbeitung_besonderer_kategorien_personenbezogener_daten

finanzcheck24.de

Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten

Art. 9 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) regelt die Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten, die grundsätzlich untersagt ist, es sei denn, bestimmte Ausnahmen greifen.

Art. 9 (1) DSGVO → Verbot der Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten
Untersagt die Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten, es sei denn, eine der in Absatz 2 genannten Ausnahmen greift.

Art. 9 (2) DSGVO → Ausnahmen vom Verbot der Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten
Listet die Ausnahmen auf, unter denen die Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten erlaubt ist.

Art. 9 (3) DSGVO → Bedingungen für die Verarbeitung durch Fachpersonal
Regelt die Bedingungen, unter denen die in Absatz 1 genannten Daten zu den in Absatz 2 Buchstabe h genannten Zwecken verarbeitet werden dürfen.

Art. 9 (4) DSGVO → Zusätzliche Bedingungen der Mitgliedstaaten
Erlaubt den Mitgliedstaaten, zusätzliche Bedingungen oder Beschränkungen für die Verarbeitung genetischer, biometrischer oder Gesundheitsdaten einzuführen.

siehe auch

DSGVO → Datenschutz-Grundverordnung
Schützt die Grundrechte und Grundfreiheiten natürlicher Personen und insbesondere deren in der EU-Grundrechtecharta gewährleistetes Recht auf Schutz personenbezogener Daten.

internetrecht/verarbeitung_besonderer_kategorien_personenbezogener_daten.txt · Zuletzt geändert: 2024/12/10 11:26 von mfreund