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§ 7 TMG → Prüfungspflichten des Diensteanbieters
§§ 8, 10 TMG → Haftungsprivileg des Diensteanbieters
→ Prüfungspflichten des Diensteanbieters
→ Prüfungspflichten einer Online-Handelsplattform
→ Prüfungspflichten der DENIC
→ Prüfungspflichten des Betreibers einer Tauschbörse
→ Prüfungspflichten des WLAN-Anschlussinhabers
→ Prüfungspflichten des Betreibers einer Tauschbörse
→ Prüfungspflichten des Filehosting-Betreibers
→ Prüfungspflichten des Forenbetreibers
→ Belehrungs-, Prüfungs- und Überwachungspflichten von Lehrkräften
→ Prüfungspflichten des Spediteurs oder Frachtführers
Zur Vermeidung der übermäßigen Erstreckung der Störerhaftung [§ 1004 BGB → Störerhaftung] ist anerkannt, dass die Haftung als Störer zusätzlich die Verletzung von Prüfungspflichten voraussetzt [§ 7 (2) TMG → Prüfungspflichten des Diensteanbieters], deren Umfang sich danach bestimmt, inwieweit eine Prüfung dem als Störer in Anspruch genommenen zuzumuten ist.1)
TMG → Telemediengesetz
→ Störerhaftung (Privatrecht)
→ Prüfungspflichten (Privatrecht)
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