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Eine Online-Handelsplattform ist eine digitale Plattform oder Webseite, die als Marktplatz für den Kauf und Verkauf von Produkten und Dienstleistungen dient. Sie ermöglicht es Anbietern, ihre Waren oder Dienstleistungen zu präsentieren und Kunden, diese Angebote online zu durchsuchen, zu kaufen und zu bewerten. Die Plattformbetreiber stellen in der Regel die Infrastruktur, Zahlungsabwicklung und oft auch zusätzliche Services wie Versand oder Kundensupport bereit, während die eigentlichen Transaktionen zwischen den Nutzern (Verkäufern und Käufern) abgewickelt werden.
Die Haftung einer Online-Handelsplattform umfasst die rechtliche Verantwortung des Betreibers für Inhalte und Aktivitäten der Nutzer, wie Produktangebote oder Kundenbewertungen, die Rechte Dritter verletzen könnten. Grundsätzlich haftet der Plattformbetreiber nicht unmittelbar für rechtswidrige Inhalte, solange er keine Kenntnis davon hat und nicht aktiv eingreift. Die Plattform muss jedoch auf Hinweise reagieren, rechtswidrige Inhalte entfernen und kann verpflichtet sein, technische Maßnahmen wie Filtersoftware einzusetzen. Eine generelle Überwachungspflicht besteht nicht, und eine manuelle Überprüfung aller Inhalte ist nur in Ausnahmefällen erforderlich, insbesondere wenn eine automatische Erkennung durch Filtersoftware nicht ausreichend ist.
Die Prüfungspflichten einer Online-Handelsplattform beziehen sich darauf, inwieweit der Betreiber verpflichtet ist, Inhalte und Angebote der Nutzer auf mögliche Rechtsverletzungen zu überprüfen. Grundsätzlich muss der Betreiber nicht jedes Angebot vorab kontrollieren, da eine solche Verpflichtung das Geschäftsmodell unverhältnismäßig belasten würde. Sobald der Betreiber jedoch auf eine klare Rechtsverletzung hingewiesen wird, muss er das betroffene Angebot sperren und Maßnahmen ergreifen, um ähnliche Verletzungen in Zukunft zu verhindern. Wenn der Betreiber über automatisierte Benachrichtigungen informiert wird, entstehen ihm dadurch keine erhöhten Überwachungspflichten.
→ Internetrecht
Befasst sich mit den rechtlichen Problemen, die mit der Datenkommunikation im Internet einhergehen. Das Internetrecht stellt kein eigenes abgrenzbares Rechtsgebiet dar, sondern umfasst Aspekte verschiedenster Rechtsgebiete.
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