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grundrecht:verwaltungsverfahren

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Verwaltungsverfahren

Ein Verwaltungsverfahren ist der rechtliche Prozess, durch den Behörden öffentliche Aufgaben wahrnehmen. Es umfasst alle Maßnahmen von der Verfahrenseinleitung bis zur Finalisierung eines Verwaltungsaktes oder einer anderen behördlichen Entscheidung. Das Verwaltungsverfahren ist in Deutschland insbesondere im Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) geregelt. Es dient der ordnungsgemäßen, rechtmäßigen und zweckmäßigen Durchführung öffentlicher Verwaltungstätigkeit und stellt sicher, dass die Rechte und Pflichten der Bürger im Umgang mit Behörden gewahrt bleiben.

siehe auch

Verwaltungsrecht
Regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen Bürgern und der Verwaltung sowie die Organisation und das Handeln der Verwaltungsbehörden.

grundrecht/verwaltungsverfahren.txt · Zuletzt geändert: 2024/09/18 05:45 von mfreund