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grundrecht:hoeheres_gericht

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Höheres Gericht

Ein höheres Gericht ist eine Instanz im Gerichtssystem, die befugt ist, Entscheidungen einer niedrigeren Instanz zu überprüfen. Es handelt sich um ein Gericht, das über dem erstinstanzlichen Gericht steht und für die Überprüfung von Rechtsmitteln, wie Berufungen oder Revisionen, zuständig ist. Das höhere Gericht kann die Entscheidung des unteren Gerichts bestätigen, abändern oder aufheben, um sicherzustellen, dass das Recht korrekt angewendet wurde und eine gerechte Entscheidung getroffen wurde.

siehe auch

Artikel 92 GG → rechtsprechende Gewalt
Die rechtsprechende Gewalt, oft auch als Judikative bezeichnet, ist eine der drei Staatsgewalten in einem demokratischen System.

grundrecht/hoeheres_gericht.txt · Zuletzt geändert: 2024/10/11 07:04 von mfreund