Benutzer-Werkzeuge

Webseiten-Werkzeuge


Seitenleiste

Anzeigen:

www.stilbetten.de



Ein Projekt von:
Dr. Martin Meggle-Freund

geschaeftsgeheimnisse:rechtmaessige_nutzung_und_offenlegung_von_geschaeftsgeheimnissen

finanzcheck24.de

Rechtmäßige Nutzung und Offenlegung von Geschäftsgeheimnissen

Artikel 3 (2) der Richtlinie (EU) 2016/943 beschreibt die Bedingungen, unter denen die Nutzung oder Offenlegung eines Geschäftsgeheimnisses als rechtmäßig gilt.

Artikel 3 (2)

Der Erwerb, die Nutzung oder die Offenlegung eines Geschäftsgeheimnisses gilt insofern als rechtmäßig, als der Erwerb, die Nutzung oder die Offenlegung durch Unionsrecht oder nationales Recht vorgeschrieben oder erlaubt ist.

siehe auch

Artikel 3 → Rechtmäßiger Erwerb, rechtmäßige Nutzung und rechtmäßige Offenlegung von Geschäftsgeheimnissen
Beschreibt die Bedingungen, unter denen der Erwerb, die Nutzung und die Offenlegung von Geschäftsgeheimnissen als rechtmäßig gelten.

geschaeftsgeheimnisse/rechtmaessige_nutzung_und_offenlegung_von_geschaeftsgeheimnissen.txt · Zuletzt geändert: 2024/11/26 14:57 von mfreund